Kanton AI: Krankenversicherung für inhaftierte Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz
Die Standeskommission spricht sich gegen die Aufnahme von in der Schweiz inhaftierten Personen ohne hiesigen Wohnsitz in die obligatorische Krankenpflegeversicherung aus. Sie befürchtet, dass mit dem entsprechenden Vorschlag des Bundes für eine Änderung des Krankenversicherungsgesetzes ein unverhältnismässiger administrativer Aufwand entsteht.
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