Kapo Appenzell Innerrhoden: Siloballen-Transport

Einzelballentransporte sind mit Hecktransportgeräten erlaubt, wenn die Ballen gesichert sind.

Die Beleuchtungseinrichtung darf dabei nicht verdeckt werden.

Bei Leerfahrten muss der Ballenspitz zwingend hochgeklappt werden.

Ballentransporte an der Front sind im öffentlichen Verkehr strafbar.

 

Quelle: Kantonspolizei Appenzell Innerrhoden
Bildquelle: Kantonspolizei Appenzell Innerrhoden